1. Gegenstand des Unternehmens
(1) Gegenstand des Unternehmens, nachfolgend "Lore-Keramik" und/oder/bzw. "Auftragnehmer" genannt, ist die Erstellung künstlerischer Erzeugnisse sowie dessen Handel, Verkauf bzw. Vertrieb.
(2) Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge werden von dem Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, im Auftrag des jeweiligen Kunden nachfolgend „Auftraggeber“ genannt, durchgeführt. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
2. Vertragsbedingungen
(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Antrages bzw. Auftrages des Kunden durch Lore-Keramik zustande. Vertragspartner sind Lore-Keramik und der Kunde. Anträge/Aufträge können mündlich, schriftlich und per elektronischen Datenversand erfolgen.
(2) Alle Ansprüche gegen Lore-Keramik, die der kenntnisabhängigen, regelmäßigen Verjährungsfrist unterfallen, verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn (§ 199 Abs. 1 BGB); Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Lore-Keramik beruhen.
3. Leistungsumfang
(1) Lore-Keramik erbringt Leistungen nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen umsichtig und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns sowie nach einem angemessenen jeweiligen Stand der hierzu nutzbaren Techniken bzw. Technologien.
(2) Im Rahmen der vertraglichen Aufgaben haftet Lore-Keramik dem Auftraggeber/Kunden gegenüber nur für nachweisbaren Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, Mängel in der Leistung unverzüglich und in Schriftform gem. § 126 Abs. 1 BGB gegenüber Lore-Keramik anzuzeigen. Nach schriftlicher Anzeige einer mangelhaften Leistung an Lore-Keramik wird diese geeignete Maßnahmen ergreifen, um die entsprechende Leistung vertragsgemäß zu erfüllen.
4. Änderungsverlangen
(1) Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Bis zur Entscheidung eines Änderungsantrags wird die Leistung in unveränderter Form erbracht.
(2) Eine Änderung, Ergänzung oder Erweiterung der Aufgabenstellung sowie eine wesentliche Änderung der Vorgehensweise bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
5. Zahlungen
(1) Lore-Keramik ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und zugesagten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise von Lore-Keramik zu zahlen.
(2) Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Alle Preise verstehen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Rechnungen von Lore-Keramik sind, wenn nicht auf der Rechnung anders angegeben, ab Zugang der Rechnung sofort und ohne Abzug fällig.Lore-Keramik ist berechtigt, auflaufende Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Lore-Keramik berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Portokosten und Kosten für Versandmaterial können zusätzlich berechnet werden.
6. Pflichten/Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde wird Lore-Keramik alle erforderlichen Belege und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stellen und ihm Zugang zu den für seine Tätigkeit notwendigen Informationen beschaffen.
(2) Lore-Keramik ist für den Inhalt der im Namen und Auftrag des Kunden zu erbringenden Leistungen nicht verantwortlich, dies gilt insbesondere für den Inhalt der Briefe, Telefonate, Mitteilungen oder Handlungen, die von Lore-Keramik im Auftrag des Kunden bearbeitet werden oder die Lore-Keramik aufgrund des Vertrages mit dem Kunden fertigt, weiterleitet oder unternimmt.
(3) Auf Verlangen von Lore-Keramik hat der Kunde alle Nachrichten, die weitergeleitet werden sollen, sowie sonstige Mitteilungen schriftlich abzufassen bzw. schriftlich zu bestätigen.
7. Datenschutz, Sicherheit, Geheimhaltung
(1) Lore-Keramik wird mit der gebotenen Sorgfalt darauf achten, dass die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz nicht verletzt werden und die erlangten Informationen über den Auftraggeber nicht an Dritte weiter gegeben werden.
(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich alle ihnen im Rahmen des Vertrages zugänglich gemachten, sowie bei Gelegenheit der Zusammenarbeit erlangten Informationen über vertrauliche Angelegenheiten der anderen Partei sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiter zu geben. Jede Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nach Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses fort.
(3) Der Kunde erklärt sich einverstanden und darüber informiert, dass alle ihn betreffenden Auftragsdaten im Rahmen der elektronischen Datenverarbeitung von Lore-Keramik zur Zweckerfüllung des jeweiligen Vertrages gespeichert werden können.
8. Kündigung
(1) Der zwischen dem Kunden und Lore-Keramik abgeschlossene Vertrag wird (wenn nicht anders im Vertrag angegeben) in der Regel auf unbefristete Zeit abgeschlossen und ist mit einer Frist von drei Monaten zum entsprechenden Monatsende kündbar.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Punkt ist insbesondere gegeben, wenn der Kunde sich mit seinen fälligen Zahlungen an Lore-Keramik 30 Tage und/oder mehr im Rückstand befindet.
(3) Hat der Kunde die außerordentliche Kündigung zu vertreten, hat Lore-Keramik Anspruch auf pauschalisierten Schadenersatz in Höhe von 75% des vereinbarten Gesamtpauschalentgeltes für den Rest der vereinbarten Vertragslaufzeit. Die Geltendmachung und der Nachweis eines eventuell höheren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Der pauschalierte Schadenersatz ist jedoch in diesen Fällen auf den weiteren Schadenersatz anzurechnen. Dem Kunden steht das Recht zu, dem Auftraggeber nachzuweisen, dass infolge des Verzuges gar kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
9. Haftung
(1) Lore-Keramik haftet nicht für die ununterbrochene Erreichbarkeit von Websites, ebenso wenig dafür, dass durch die Schaltung von Werbung bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.
(2) Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet Lore-Keramik nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertretervon Lore-Keramik.
(3) In allen anderen Fällen haftet Lore-Keramik nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.
10. Haftungsausschluss
(1) Lore-Keramik haftet nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der in ihrem Webangebot eingestellten Informationen.
(2) Lore-Keramik hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder Internetseiten. Er distanziert sich daher von allen fremden Inhalten, auch wenn von Seiten des Unternehmens auf diese externe Seiten ein Link gesetzt wurde. Dies gilt für alle auf der Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Banner und Links führen, sowie für Fremdeinträge in vom Unternehmen eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten.
11. Copyright
Das Homepage-Layout sowie ein Teil der darin verwendeten Grafiken entsprechen dem Joomlashine JSN One Template für Joomla 3.x. Alle hierzu nicht zuortbaren Bilder, Grafiken, Texte, Sammlungen von Beiträgen sowie einzelne Beiträge sind wenn nicht anderweitig angegeben, urheberrechtlich gegenüber den Autoren von Lore-Keramik geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Autors nicht gestattet. Lore-Keramik behält sich alle Rechte vor.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz von Lore-Keramik. Lore-Keramik ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für diesen zuständigen Gericht gelten zu machen.
(2) Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.
13. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen der unter Einbeziehung dieser AGB geschlossenen Verträge oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Bezugnahme auf den jeweiligen Vertrag oder die Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
(2) Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.
Stand: 01.06.2016
[Ende der AGB]